Pflegereform

Pflegereform 2025: Alle Änderungen und Erhöhungen im Überblick

2025 bringt bedeutende Änderungen bei den Pflegeleistungen. Wir haben zusammengefasst, wie Pflegebedürftige und Angehörige von erhöhten Leistungen, einer flexibleren Nutzung und finanziellen Entlastungen profitieren.

Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl die häusliche Pflege als auch die teilstationäre und vollstationäre Versorgung. Ziel der Anpassung ist es, die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu sichern.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird ab Januar 2025 für alle Pflegegrade erhöht:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347 Euro (+15 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro (+26 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 5: 999 Euro (+52 Euro)

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen steigen ebenfalls um 4,5 Prozent. Diese Leistungen sind für professionelle Pflegekräfte vorgesehen, die in der häuslichen Umgebung tätig sind.

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 796 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro (+65 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro (+81 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro (+99 Euro)

Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag wird für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro erhöht. Dieser Betrag kann zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Finanzierung verschiedener Betreuungsleistungen verwendet werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt von 40 Euro auf 42 Euro pro Monat. Zu diesen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Lagerungshilfen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Schutzschürzen.

Verhinderungspflege

Die Leistungen für die Verhinderungspflege erhöhen sich für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr. Ab Juli 2025 wird zudem eine flexible Nutzung des Budgets ermöglicht (siehe unten: Änderungen zum 1. Juli 2025).

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wird für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Jahr angehoben.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflegeleistungen profitieren ebenfalls von der allgemeinen Erhöhung um 4,5 Prozent:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 721 Euro (+32 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (+59 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (+73 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (+90 Euro)

Wohngruppenzuschlag

Der Wohngruppenzuschlag steigt von 214 Euro auf 224 Euro pro Monat.

Leistungen für vollstationäre Pflege

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 805 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (+57 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (+80 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (+91 Euro)

Der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegeheimkosten wird 2025 nicht erhöht.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Der Höchstbetrag für digitale Pflegeanwendungen steigt von 50 Euro auf 53 Euro pro Monat.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Webanwendungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen. Sie helfen dabei, Selbständigkeit und Fähigkeiten zu erhalten und Verschlechterung entgegenzuwirken.

→ Mehr Informationen auf gesund.bund.de, einem Angebot des Bundesgesundheitsministeriums.

Änderungen zum 1. Juli 2025

Ein neues Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr wird eingeführt und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

  • Keine sechmonatige Vorpflegezeit mehr nötig.
  • Hälftiges Pflegegeld bei Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen.
  • Bis zu 843 Euro ungenutzter Kurzzeitpflege können für Verhinderungspflege verwendet werden (max. 2.528 Euro jährlich).

Zukünftige Änderungen

Weitere Anpassungen sind geplant, um auf demografische Veränderungen und steigende Pflegebedarfe zu reagieren. Der Fokus liegt auf Flexibilisierung und finanzieller Entlastung.

Diese Reformen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Die nächste reguläre Erhöhung soll Anfang 2028 erfolgen.